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die finanzierung

Die Aufnahme ins und die Finanzierung des Betreuten Wohnens sind im SGB IX geregelt. Mit dem LK Tübingen besteht eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist uns sehr an individuellen Lösungen gelegen. Je nach persönlicher Situation werden die Kosten von der öffentlichen Hand getragen oder aus eigenen Mitteln der Bewohner*innen finanziert.